Chefexperten, die bereits Zugang zu DBLAP1 hatten, haben Ihren Zugang zu DBLAP2 im Dezember 2014 erhalten.
Zuständig für die Vergabe von weiteren Zugängen ist das kantonale Berufsbildungsamt.
Chefexperten, die bereits Zugang zu DBLAP1 hatten, haben Ihren Zugang zu DBLAP2 im Dezember 2014 erhalten.
Zuständig für die Vergabe von weiteren Zugängen ist das kantonale Berufsbildungsamt.